Sie sind CO.NET-Anleger und möchten Ihre Mitgliedschaft aufgrund drohender Verluste kündigen? Zwar wird eine Kündigung der CO.NET Verbrauchergenossenschaft bestätigt – eine Rückzahlung von Guthaben oder Anlagebeträgen erfolgt jedoch nicht ohne Weiteres! Wenn Sie als CO.NET-Mitglied ihr Geld zurückfordern und eine sofortige Rückzahlung erwirken möchten, dann sollten Sie sich schnellstmöglich von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen, bevor ein Totalverlust der Geldanlage bei der Co.Net Verbrauchergenossenschaft droht!
Unsere Interessengemeinschaft unterstützt erfolgreich Anleger, welche Verluste bei der CO.NET eG befürchten oder ihre Mitgliedschaft sofort kündigen möchten.
Erneut juristischer Erfolg in Sachen CO.NET für einen Genossen
Erneut hat sich ein Genosse mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich gegen die CO.NET durchgesetzt, nachdem er einen Teil seiner 64 Anteile gekündigt, aber nicht ausgezahlt bekommen hatte.
Rückforderung Ihrer Geldanlage bei der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG
Wir übernehmen CO.NET-Mandate bundesweit!