Erneut juristischer Erfolg in Sachen CO.NET für einen Genossen
Erneut hat sich ein Genosse mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich gegen die CO.NET durchgesetzt, nachdem er einen Teil seiner 64 Anteile gekündigt, aber nicht ausgezahlt bekommen hatte.
Sie sind Genossenschaftsmitglied von CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG in Wolfsburg und wollen Ihre Mitgliedschaft infolge drohender Verluste kündigen? Dann lassen Sie sich durch uns informieren – wir vertreten auch in der Nähe von Wolfsburg Anleger der CO NET. Wir prüfen Ihre Erfolgschancen bei Rückforderung Ihrer Geldanlage nach Kündigung und vertreten Ihre Ansprüche durch einen erfahrenen Fachanwalt im Bankrecht sowie auch Finanzrecht .
Die Rückerstattung von CoNet Anlagen erfolgt nicht ohne juristische Fachkompetenz! Wenn Sie als CO.NET- Genossenschaftsmitglied in Wolfsburg Geld zurückfordern wollen, dann sollten Sie sich unserer IG CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG anschließen! Wir vertreten auch Anleger in Ihrer Region!
Erneut hat sich ein Genosse mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich gegen die CO.NET durchgesetzt, nachdem er einen Teil seiner 64 Anteile gekündigt, aber nicht ausgezahlt bekommen hatte.
Diese Frage stellt sich angesichts der letzten im Unternehmensregister veröffentlichten Bilanz. Offensichtlich ist die CO.NET Verbrauchergenossenschaft nicht in der Lage, das Liquidationsguthaben an die ausgeschiedenen Mitglieder auszuzahlen.
Am 23. März 2023 wurde die Genossenschaft vor dem Landgericht Stade zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen verurteilt. Das heißt, dass die Beklagte 31.000 Euro zuzüglich Zinsen „in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2022 zu zahlen“ hat.
Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG hat schon seit längerem Schwierigkeiten, Zahlungen zu leisten. Neben der Reduzierung der jährlichen Ausschüttungen äußert sich das auch darin, dass fällige Rückzahlungen von Einlagen an die Genossen über ein Jahr lang immer wieder verschoben wurden beziehungsweise bis zum heutigen Tage nicht geleistet wurden. Dabei war die Rückzahlung fest terminiert.