Erneut juristischer Erfolg in Sachen CO.NET für einen Genossen
Erneut hat sich ein Genosse mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich gegen die CO.NET durchgesetzt, nachdem er einen Teil seiner 64 Anteile gekündigt, aber nicht ausgezahlt bekommen hatte.
Sie sind Anleger von CO.NET in Essen und möchten Ihre Mitgliedschaft angesichts drohender Verluste kündigen? Dann lassen Sie sich durch unsere Kanzlei beraten und informieren – wir vertreten auch in der Nähe von Essen Mitglieder der CO.NET. Wir prüfen Ihre Erfolgschancen bei Rückforderung nach Kündigung und vertreten Ihre Ansprüche durch einen zertifizierten Anwalt im Bankrecht sowie auch Finanzrecht .
Die Rückerstattung von CoNet Anlagen erfolgt nicht ohne Weiteres! Wenn Sie als CO.NET- Anleger in Essen Ihr Geld rückfordern möchten, dann sollten Sie sich unserer Interessengemeinschaft für CO.NET Mitglieder anschließen! Wir vertreten auch Mitglieder in Ihrer PLZ-Region!
Erneut hat sich ein Genosse mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich gegen die CO.NET durchgesetzt, nachdem er einen Teil seiner 64 Anteile gekündigt, aber nicht ausgezahlt bekommen hatte.
Diese Frage stellt sich angesichts der letzten im Unternehmensregister veröffentlichten Bilanz. Offensichtlich ist die CO.NET Verbrauchergenossenschaft nicht in der Lage, das Liquidationsguthaben an die ausgeschiedenen Mitglieder auszuzahlen.
Am 23. März 2023 wurde die Genossenschaft vor dem Landgericht Stade zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen verurteilt. Das heißt, dass die Beklagte 31.000 Euro zuzüglich Zinsen „in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2022 zu zahlen“ hat.
Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG hat schon seit längerem Schwierigkeiten, Zahlungen zu leisten. Neben der Reduzierung der jährlichen Ausschüttungen äußert sich das auch darin, dass fällige Rückzahlungen von Einlagen an die Genossen über ein Jahr lang immer wieder verschoben wurden beziehungsweise bis zum heutigen Tage nicht geleistet wurden. Dabei war die Rückzahlung fest terminiert.