Genossenschaften haben einen guten Ruf – Das Genossenschaftsrecht wird geändert, weil diese Gesellschaftsform Betrüger als Vehikel nutzen.
Um den möglichen Missbrauch der Rechtsform Genossenschaft geht es in einer kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12478). Gefragt wird unter anderem nach Prüfungen von Genossenschaften durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und nach dem Verbraucherschutz in diesem Bereich.
In der Vorbemerkung zur kleinen Anfrage loben die Abgeordneten Genossenschaften als ein gesellschaftlich wichtiges Vehikel mit einem ausgezeichneten Ruf. Dubiose Anbieter missbrauchen jedoch den guten Ruf von Genossenschaften und damit diese Rechtsform, um mit dem Vertrieb von Vermögensanlagen Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell zu schädigen.
Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht
Der Bundesrat hat daher den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften vorgelegt (19/11467). Mit dem Gesetz sollen sie vor Geschäftsmodellen, die dem “grauen Kapitalmarkt” zugeordnet werden, geschützt werden, heißt es in der Vorlage unter Verweis auf die Fälle Eventus, Grundwerte und GenoGen in jüngerer Zeit.
Schutz für Verbraucher und für den Genossenschaftsgedanken
Gleichzeitig soll es zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen beitragen. Zu diesem Zweck soll im Genossenschaftsgesetz eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlagegenossenschaft vorgenommen werden, um sowohl den Verbrauchern als auch den Genossenschaften zu signalisieren, welche Förderzwecke nicht dem Genossenschaftsgedanken entsprechen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände werden verpflichtet, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz zu informieren.
Damit geht es auch Genossenschaften wie den Altersvorsorgegenossenschaften frühzeitig an den Kragen.